Mitarbeiter*innen von Verwaltungen
Die Verwaltungen und ihre Mitarbeiter*innen sind jene Instanz, die für die rechtskonforme und sorgfältige Umsetzung der nötigen Prozesse verantwortlich ist, die Baukultur bestimmen. Das reicht von Verwaltungsverfahren bis zu Bürger*innenbeteiligung und Bauprojekten. Es gibt kein Bauvorhaben, an dem nicht in irgendeiner Form die Mitarbeiter*innen der Verwaltung beteiligt wären. Zudem sind sie wichtige Schaltstellen für die Verknüpfung wesentlicher Baukulturakteur*innen, gewährleisten den den Ausgleich unterschiedlicher Interessen und stehen für Kontinuität.
Verwaltungsmitarbeiter*innen sind die wichtigste Schnittstelle bei der Entstehung von Baukultur
Es gibt kein Bauvorhaben, an dem nicht in irgendeiner Form die Mitarbeiter*innen der Verwaltung beteiligt wären: Bei privaten und öffentlichen Bauten durch das Baugenehmigungsverfahren und bei öffentlichen Bauten zudem als Bauherrenvertreter*innen. Bei Amtsgebäuden und anderen Bauten der öffentlichen Hand als zukünftige Nutzer*innen, bei Gestaltung des öffentlichen Raums als jene, die stellvertretend für die Allgemeinheit bestimmen, wie das öffentliche Gut auszusehen hat. Bei großen Planungsvorhaben sind sie in der Projektvorbereitung, in der Bürger*innenbeteiligung und in der Projektbegleitung involviert. Dabei sind jeweils vielfältige andere Akteur*innen mit unterschiedlichen Erwartungen und Ziele zu koordinieren.
Bauen und Demokratie
Damit haben Mitarbeiter*innen von Verwaltungen, ob nun auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene, eine besondere demokratiepolitische Verantwortung, weil ohne sie niemand zum Ziel kommt. Sie müssen Einzelinteressen mit dem Allgemeinwohl abwägen, die Vielfalt der Ansprüche und Wünsche hinsichtlich eines Projekts unter einen Hut bringen, alle Betroffenen fair behandeln und die Prozesse und Entscheidungspunkte speziell auch in der Vergabe von öffentlichen Geldern etwa für Bauaufgaben, transparent gestalten. Und sie haben dabei auch eine gewisse Vermittlungsverantwortung, weil sie die Prinzipien, die mit ihrem Verwaltungshandeln verknüpft sind, verständlich und nachvollziehbar machen müssen. Das gilt insbesondere beim Bauen, das ja immer auch eine öffentliche Sache ist, die selbst beim privaten Einfamilienhaus nicht nur den Einzelnen betrifft, sondern auch seine Nachbar*innen und die breite Öffentlichkeit. Die Qualität der Baukultur einzufordern, ist ein wesentlicher Aspekt der Gemeinwohlorientierung und obliegt auch der Verwaltung.
Die langfristige Perspektive
Dazu kommt, dass die Verwaltungen und ihre Mitarbeiter*innen für Kontinuität stehen, die beim Bauen eine besondere Bedeutung besitzt: Was heute gebaut wird, kann nicht nach wenigen Jahren wieder entfernt werden, sondern muss für lange Zeit gültig bleiben. Deshalb ist mit dem Bauen immer auch eine langfristige Perspektive verbunden, die nicht von allen beteiligten Akteur*innen in gleicher Weise vertreten werden kann. Politiker*innen richten sich oft nach Wahlperioden und folgen damit zumindest einem kurzfristigen Entscheidungshorizont. Unternehmen, Bewohner*innen, Arbeitnehmer*innen können heute hier aktiv sein und morgen an einem ganz anderen Ort leben, arbeiten oder bauen. Für die langfristige Perspektive des Bauens und der Gestaltung der gebauten Umwelt an einem Ort steht die Verwaltung. Damit ist auch die Verantwortung für Veränderung verbunden: Wenn klar ist, dass es nicht so weitergehen kann wie bisher, aber auch kurzfristig wirksame Interventionen nicht weiterhelfen, dann muss die Fahrtrichtung grundlegend verändert werden. Das kann von der Politik und der Bevölkerung gewünscht oder auch angestoßen werden, aber nur die Verwaltung kann solche Paradigmenwechsel tatsächlich wirksam umsetzen. Für baukulturell gute Projekte ist dabei das Vertrauen zwischen Politik und Verwaltung, sowie zu den beauftragen Planer*innen von großer Wichtigkeit.