Baukulturreports
Als Ergebnis der parlamentarischen Enquete zu Architekturpolitik und Baukultur im Jahr 2004 wurde erstmals ein Baukulturreport beauftragt und 2006 dem Nationalrat vorgelegt. Seither sind – im Fünfjahresrhythmus – drei weitere Berichte erschienen.
Der Vierte Baukulturreport wurde im Herbst 2021 veröffentlicht.
4. Baukulturreport
Das im Vierten Baukulturreport vorgestellte Maßnahmenkonzept soll Wege zur Erreichung der Ziele des Baukulturreports schaffen, indem Ressourcen für Baukulturförderung, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation sowie Qualitätsentwicklung aufgebaut werden.
Vierter Baukulturreport als PDF
Ziele
• Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung von Baukultur und baukulturellem Erbe
• Stärkung von Stadt- und Ortskernen
• Nutzung der Baukultur für die Reduktion der CO2-Emissionen sowie den Bodenschutz
• verstärkte Berücksichtigung von Gleichheit beim Raumzugang
• qualitätsorientierteres und effizienteres öffentliches Bauen
• verbesserte Berücksichtigung von Baukulturpolitik in der Legistik und bei anderen Regularien
• Vernetzung und Wissensvermittlung im Bereich Baukultur
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es Förderungen und einer Struktur für Baukultur. Deshalb wird die Einrichtung einer Agentur für Baukultur vorgeschlagen, die nachhaltige Veränderungen erreichen soll. Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und eine Schärfung des Bewusstseins für Baukultur soll einerseits die baukulturelle Qualität im Bereich der öffentlichen Hand deutlich gesteigert und andererseits die Baukultur in Österreich generell weiterentwickelt werden.
Organisationsstruktur Agentur für Baukultur
Die Agentur für Baukultur soll grundsätzlich mit allen Ressorts des Bundes und allen weiteren Ebenen der Verwaltung kooperieren. Die Arbeit und somit auch die Organisationsstruktur der vorgeschlagenen Agentur für Baukultur gliedern sich in vier Tätigkeitsfelder: Baukulturförderung für Städte und Gemeinden, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation, Qualitätsentwicklung. Inhaltlicher Handlungsrahmen für die Tätigkeit der Agentur sind die Baukulturellen Leitlinien des Bundes. Der Beirat für Baukultur als „Hüter“ dieser Leitlinien kooperiert deshalb inhaltlich eng mit der Agentur für Baukultur. Sie muss personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie die Aufgaben aller vier Tätigkeitsfelder selbstständig erfüllen und diese laufend weiterentwickeln kann. Dies bedeutet, dass sie in den zwei Tätigkeitsfeldern, die Förderprogramme umfassen, die Projekte inhaltlich betreuen (Ausschreibung, Projektauswahl, Antragsqualifizierung, Projektbegleitung) und die damit zusammenhängenden Agenden von Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit, Wissenstransfers und Evaluierung übernehmen kann.
Die geplante Agentur für Baukultur soll in Kooperation mit Geldgeber:innen für das Bauen gemeinsam getragene Programme entwickeln, die höhere baukulturelle Qualität anstreben. Deshalb wird vorgeschlagen, nach Vorliegen des Vierten Baukulturreports die Aufbauphase der Agentur für Baukultur über zwei Jahre als Entwicklungslabor zu starten, um Vereinbarungen auszuarbeiten, ein eigenes Pilotförderprogramm aufzubauen und mit der Tätigkeit im Bereich Beratung, Kooperation und Qualitätsentwicklung zu beginnen. Als partizipatives Projekt ist die Agentur in allen Bereichen um Synergien mit anderen Akteur:innen bemüht.
Baukulturförderung für Städte und Gemeinden
Das erste und umfangreichste Tätigkeitsfeld der vorgeschlagenen Agentur für Baukultur ist ein Baukulturförderprogramm für Städte und Gemeinden, das baukulturell herausragende Bauprojekte, deren Vorbereitung und Begleitung direkt finanziell unterstützen soll.
Fördergegenstand
Die geplante Agentur für Baukultur soll eine autonome, von ihr allein getragene Förderung und / oder Add-on-Förderungen in Kooperation mit anderen Förderträger:innen anbieten. Die beiden Förderwege sind als Alternativen zu verstehen, die es näher zu untersuchen gilt. Je nach Resultat ist es auch möglich, die beiden Förderwege komplementär anzubieten.
• Alternative 1: Autonome Förderung
(A. Planung und Kommunikation; B. Baumaßnahmen)
• Alternative 2: Add-on-Förderungen
(C. Add-on Planung und Kommunikation; D. Add-on Baumaßnahmen)
Der Kreis der potenziellen Förderempfänger:innen soll möglichst groß angesetzt werden, vorausgesetzt, die geförderten Projekte sind den genannten Qualitätskriterien und dem Ziel des Gemeinwohls verpflichtet. Grundsätze des Baukulturförderprogramms sind die Ausrichtung auf Projekte in Städten und Gemeinden sowie auf Kooperation, Projektumsetzung und Bezug der förderbaren Projekte zur übergreifenden Planung, auf Bestandserhaltung, Innenentwicklung und baukulturelles Erbe, auf die Realisierung von Gebäuden und Freiräumen, auf die Phase 0 und Wettbewerbe sowie auf Niederschwelligkeit. Gefördert werden sollen Projekte, die in einem breiten Sinne gemeinwohlorientiert sind, also beispielsweise die Gestaltung öffentlicher Räume, Gebäude mit langfristig öffentlichen bzw. gemeinwohlorientierten Funktionen, Infrastrukturbauten oder außenorientierte Erdgeschoßnutzungen.
Auswahlprozess
Zentrales Anliegen des Programms ist es zum einen, ausschließlich entsprechend qualifizierte Projekte zu unterstützen; zum anderen sollen die Antragstellung, der Auswahlprozess und die Durchführung niederschwellig gestaltet werden, um die Zugänglichkeit für möglichst alle Gemeinden und andere Akteur:innen zu gewährleisten. Zudem ist eine möglichst frühe Antragstellung und Beteiligung der Agentur für Baukultur sinnvoll, um die Phase 0 zu qualifizieren, in der noch nicht alle Rahmenbedingungen für das Projekt feststehen. Die Agentur für Baukultur soll die Antragsteller:innen und Förderempfänger:innen dabei begleiten und unterstützen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich qualitativ im direkten Vergleich der eingereichten Projekte.
Fördermittel
Es wird vorgeschlagen, dass das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gemeinsam mit einem weiteren Ressort den Basisbetrieb der Agentur für Baukultur sowie das Baukulturförderprogramm für Städte und Gemeinden finanziert, vonseiten des BMKÖS aus dem Budgetansatz UG 32 Kunst und Kultur. Die Beteiligung weiterer Bundesressorts und der Länder (über die Add-on-Förderungen hinaus) ist ein mittelfristiges Ziel. Für das Baukulturförderprogramm wird im Vollausbau ein jährliches Volumen von 80 Millionen Euro (VP-indexiert) von Bundesseite angenommen. Damit lassen sich, je nach Ausrichtung auf autonome und / oder Add-on-Förderung, jährlich etwa 30 bis 40 neue Projekte fördern.
Forschungsförderung
Das zweite Tätigkeitsfeld der Agentur für Baukultur ist Forschungsförderung im Bereich Baukultur. Der Schwerpunkt wird bei Calls zu vorab von der Agentur für Baukultur bestimmten Forschungsthemen liegen, die sich an den zentralen Aspekten des Baukulturförderprogramms orientieren. Das Programm soll zwei Schwerpunkte verfolgen: erstens eine Analyse von bestehenden Rahmenbedingungen im Bereich der Baukultur samt Empfehlungen für Verbesserungen; und zweitens baukulturelle Innovationen und Experimente, um den Sektor weiterzuentwickeln und angesichts zunehmender Überregulierung Perspektiven darüber hinaus zu eröffnen. Im Rahmen der Calls sollen zudem Forschungsaufträge für Themen vergeben werden, die für die Agentur für Baukultur und ihre Tätigkeitsbereiche von großer Bedeutung sind. Zusätzlich soll es eine Förderschiene ohne inhaltliche Vorgabe geben, in der die Einreichenden Forschungsthemen einbringen können.
Beratung und Kooperation
Die Agentur für Baukultur wird personell so ausgestattet, dass breite Kompetenz und ausreichende Kapazität für die Beratung der Politik auf Bundes- und Landesebene bestehen. Im Bereich Kooperation nimmt die Agentur für Baukultur eine wichtige Rolle ein, weil sich in ihrer Tätigkeit die vielen verschiedenen Handlungsfelder der Baukulturförderung und -politik verbinden (Baukulturförderung für Städte und Gemeinden, Forschungsförderung, Beratung, Qualitätsentwicklung). Dabei soll ebenen- sowie ressortübergreifend gearbeitet werden.
Qualitätsentwicklung
Das Aufgabenfeld Qualitätsentwicklung dient der Verbesserung der Prozesse und Verfahren von baukulturellen Projekten der öffentlichen Hand. Es umfasst folgende Instrumente und Maßnahmen: Wettbewerbe; Planungs- und Gestaltungsbeiräte; Prozesse der Projektentwicklung und Projektvorbereitung; Entwicklung und Implementierung von Qualitätskriterien in der öffentlichen Mittelvergabe; Beteiligungsprogramme und Beteiligungsmethoden; Fortbildungsangebote für Entscheidungsträger:innen der öffentlichen Hand etc.
3. Baukulturreport
Der dritte österreichische Baukulturreport baut auf den Grundlagen der Reporte I und II auf, jedoch wurde die Perspektive der Betrachtung verändert. Statt aus der Erfahrung der gegenwärtigen Situation heraus Schritte zu empfehlen, die in eine bessere Zukunft führen, wird der Möglichkeitssinn der Leserinnen und Leser herausgefordert, um aus der Perspektive zugespitzter Zukunftsszenarien auf die gegenwärtige Situation quasi zurück zu blicken.
Die skizzierten Erzählinhalte wurden aus einer breit angelegten Zusammenschau von Expertinnen- und Expertenmeinungen zu politischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Strömungen methodisch abgeleitet. Um handhabbare Szenarien zu erstellen, wurden zunächst Inhalte identifiziert und eingegrenzt, die für die österreichische Baukultur von besonderer Wichtigkeit sind. Dazu wurden Politikfelder definiert, die sich durch hohe Ressourcenintensität auszeichnen, wodurch sie auch für die allgemeine Entwicklung Österreichs von Bedeutung sind.
Folgende Politikfelder dienen als Erzählstränge der Szenarien:
• Landschaft als Ressource
• Stadt und Region
• Wohnbau
• Öffentlicher Sektor
Diese wurden in unterschiedlichen, plausiblen Varianten und Kombinationen in die Zukunft projiziert. Als Zeitrahmen dafür wurde das Jahr 2050 gewählt. Aus den anfangs 22 Entwicklungsszenarien wurden im Zuge einer qualitativ basierten und quantitativ gestützten Konsistenzanalyse drei Szenarien als besonders geeignet für die weitere Bearbeitung ausgewählt.
So konnten die Szenarien global, integral und national skizziert und in einem abschließenden Konsultationsprozess mit Fachexpertinnen und -experten finalisiert werden.
3. Baukulturreport Langfassung
2. Baukulturreport
Nach dem ersten Baukulturreport von 2006 der umfassend die baukulturelle Situation darstellte, konzentriert sich der zweite Baukulturreport auf drei – besonders relevante – Schwerpunktthemen:
Im Schwerpunkt »zukunftsfähig« werden die wesentlichen Säulen der Nachhaltigkeit mit ihren Zusammenhängen und Wechselwirkungen dargestellt. Analysiert werden gesellschaftliche Entwicklungen sowie die ökologische und ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit. Des Weiteren wird das wirtschaftliche Potenzial von Innovationsförderungen in Architektur und (Bau-)Forschung untersucht.
Im Schwerpunkt »bürgernah« geht es um die Verankerung von Baukultur auf kommunaler Ebene. Von den Kommunen wird der größte Teil öffentlicher Bauaufgaben beauftragt und genutzt und damit ein wesentlicher Anteil an Steuermitteln investiert. Darüber hinaus sind die Gemeinden für die Baubewilligungsverfahren und für die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne verantwortlich. Da diese Aufgaben jede Gemeinde – unabhängig von ihrer Größe – wahrzunehmen hat, wurden in erster Linie kleinere Gemeinden mit bis zu circa 5.000 EinwohnerInnen untersucht, die etwa 90 Prozent der österreichischen Gemeinden repräsentieren.
Im Schwerpunktthema »kompetent« wird der Schulbau als prominentes Beispiel für eine zentrale öffentliche Bauaufgabe auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, bei der die Institutionen zudem unter großem Investitions- und Reformdruck stehen, untersucht. Ganztägige Betreuungsformen und neue Unterrichtsmethoden haben auch wesentliche Implikationen auf die Schulgebäude.
Weiters wird die Situation der Baukulturvermittlung für junge Menschen recherchiert und analysiert. Gerade in diesem Bereich steckt das größte Potenzial, um in der Bevölkerung ein breites Bewusstsein für Baukultur zu schaffen.
Auch wenn manche der in diesem Report angesprochenen Handlungsfelder nicht im direkten Kompetenzbereich des Bundes liegen, ist die Bundespolitik dennoch aufgefordert, ihre weitreichenden Einflussmöglichkeiten geltend zu machen, um dringend nötige Verbesserungen auch auf Landes- und Gemeindeebene voranzutreiben. Nur beispielhaft sind hier die Steuergesetzgebung und der Finanzausgleich, die Ausschüttung von Förderungen, Maßnahmen zur Verwaltungsreform, die Verkehrspolitik und nicht zuletzt die Vorbildwirkung ihrer baukulturellen Praxis zu nennen.
1. Baukulturreport
Der 1. Baukulturreport bietet in sechs thematisch strukturierten Heften erstmals ein umfassendes Bild zum Stand von Architektur und Baukultur in Österreich. In längeren Aufsätzen werden einzelne Aspekte vertiefend behandelt, ergänzt um eine Vielzahl an Statements von allen relevanten Baukulturakteur*innen.
Im Zentrum steht dabei die Frage, welchen Nutzen die Baukultur für Wirtschaft und Gesellschaft bringt. Dabei werden die NutzerInnen in den Mittelpunkt gerückt, deren Lebensqualität maßgeblich durch vorausschauend geplante Gestaltung geprägt wird.
Der Report formuliert in sechs Themenfeldern etwa 50 Empfehlungen als Basis für eine zukünftig positive Entwicklung der Baukultur in Österreich.
1 Verbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen
2 Verankerung des Prinzips „Baukultur“ auf allen politischen Ebenen
3 Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Baukultur-Produktion
4 Maßnahmen zur Stärkung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit
5 Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung zeitgenössischer Architektur und Baukultur
6 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbskultur durch den Bund und andere Auftraggeber der öffentlichen Hand sowie für private Anbieter öffentlich genutzter Baulichkeiten
1. Baukulturreport Heft 1 Empfehlungen
1. Baukulturreport Heft 2 Verantwortung
1. Baukulturreport Heft 3 Öffentlichkeit
1. Baukulturreport Heft 4 Nachhaltigkeit
1. Baukulturreport Heft 5 Wirtschaft
1. Baukulturreport Heft 6 Produktion
1. Baukulturreport Inhalte