Gemeinwohl
Die Knappheit wichtiger Ressourcen, allen voran von Grund und Boden im ländlichen Raum und in wachsenden Städten, wird immer deutlicher. Aktuelle Debatten über leistbaren Wohnraum werfen in Zusammenhang damit verstärkt Frage nach dem Verhältnis von Baukultur und Gemeinwohl auf. Gemeinwohl in der Baukultur konkretisiert sich etwa in leistbarem Zugang zu Wohnraum, im Recht auf Zentralität, in der Verfügbarkeit von öffentlichem Raum und im Schutz des baukulturellen Erbes sowie des Orts- und Landschaftsbildes – aber auch in umfassender, demokratischer Teilhabe und einer umfassenden nachhaltigen Entwicklung.
Gemeinwohl als Interessensausgleich
Die Gemeinwohlausrichtung der Baukultur ermöglicht den Ausgleich von Einzel- und Gruppeninteressen, was insgesamt der Allgemeinheit dient. Speziell die Formulierung baukulturspezifischer Gesetze, allen voran die Raum- und Bauordnungen, aber auch der Denkmalschutz, sind immer dem öffentlichen Interesse verpflichtet. Sie legen den Eigentümer*innen in der Nutzung ihrer Immobilien Beschränkungen auf, wenn es z. B. um den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder um die Substanz des baukulturellen Erbes geht oder darum, wie hoch und wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf.
Gemeinwohlorientierung versus Einzel- und Gruppeninteressen
Ein Rückzug des Staates und der damit verbundene Rückgang des Ausgleichs von Ungerechtigkeiten bringen dagegen immer mehr Menschen in existenzielle Schwierigkeiten. Die Tendenz zur Privatisierung von öffentlichen Gütern, davon viele in gebauter Form, sowie zur Kommodifizierung von städtischem Raum erzeugt ungleiche Entwicklungen, die in manchen Metropolen der Welt bereits sehr stark vorangeschritten sind.
Gemeinwohlausrichtung bildet das nötige Gegengewicht zu Einzel- oder Gruppeninteressen und steht im direkten Verhältnis zum Privateigentum, dessen Rechte und Pflichten in der Verfassung festgeschrieben sind. So findet sich etwa im deutschen Grundgesetz die Formulierung: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Diese Sozialbindung des Eigentums ist in Österreichs Verfassung nicht so deutlich verankert und nur indirekt formuliert.
In Bezug auf Baukultur übersetzt sich das Konzept des Gemeinwohls etwa in einen für alle leistbaren Zugang zu Wohn- und Freiraum oder allgemeiner formuliert, den Schutz von baubezogenen und infrastrukturellen Lebensgrundlagen vor Finanzialisierung, jetzt und in Zukunft. Gemeinwohlorientierung zeigt sich auch in der Zugänglichkeit zu kulturellen Angeboten, oder zu neuen demokratischen Teilhabeformen Hinzu kommt der Betrieb von Einrichtungen im Allgemeininteresse durch die öffentliche Hand mit entsprechender Kontrolle vonseiten der Bürger*innen.
Baukultur und Demokratie
Stärkung des Gemeinwohls bedeutet zum einen Verantwortungsbewusstsein vonseiten der Politik und Verwaltung, um klare Spielregeln in Hinblick auf das gegenwärtige und zukünftige öffentliche Interesse aufzustellen, zum anderen aber auch die Unterstützung neuer Kooperationsformen zwischen Top-down und Bottom-up. Für Güter, die von öffentlichem Interesse sind, braucht es vonseiten der öffentlichen Hand aktiven Schutz und Unterstützung für bestehende und neue Kommunalisierungsformen. Letzteres betrifft etwa neu entstehende Baugruppen im Wohnbau, Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen für städtischen Grund und Boden, Co-Working Spaces, Syndikatsformen usw. Für alle in der Baukultur Tätigen bedeutet der Leitgedanke „Gemeinwohl stärken“ nicht zuletzt auch, demokratische Formen in Architektur, Stadt- und Raumplanung weiterzuentwickeln. Eine positive Entwicklung von Baukultur ist nur möglich, wenn sie in der Mitte der Gesellschaft ankommt und eine umfassende demokratischer Beteiligung ermöglicht.